1.
Preisaufschläge/Preisreduktionen können von unseren Lieferanten unabhängig von unseren Angaben vorgenommen werden, in diesem Falle werden Preise jeweils mit sofortiger Wirkung in Anrechnung gebracht.
2.
Das Folgerisiko für Bestellungen liegen beim Besteller. Unnötige/falsche Warenlieferungen sowie weitere bautechnische und organisatorische Folgeschäden auf der Baustelle lehnt Terra Nova jegliche Haftung ab.
3.
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer von 7.5%
4.
Die LIEFERUNGEN erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Bahnsendungen sind allfällige Schäden vor dem Auslad bahnamtlich feststellen zu lassen. Eventuelle Schadenersatzforderungen sind bei der Bahn oder beim Transportunternehmen zu stellen. Für Verspätungen von Baumateriallieferungen durch Verkehrsbehinderungen (Staus, Unfall, Zufahrtsbeschränkungen) übernimmt der Besteller das Risiko für Arbeitsausfall, Terminverzögerungen und weitere bautechnische und organisatorische Folgeschäden.
5.
REKLAMATIONEN sind sofort bei Warenempfang anzubringen. Beanstandungen, die nicht einwandfrei durch uns überprüft werden können, lehnen wir ab. Für Lieferverzögerungen und kleine Verspätungen übernehmen wir keine Haftung.
6.
WARENRÜCKNAHMEN dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Für zurückgegebene Waren wird als Entschädigung für die Umtriebe ein Abzug von 25 % auf dem fakturierten Preis vorgenommen sowie eventueller Rücktransport verrechnet. Es werden nur ganze Verpackungseinheiten zurückgenommen. Von der Rücknahme gänzlich ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen, Sackmaterialien sowie beschädigte oder verschmutzte Waren.
7.
TRANSPORTKOSTEN, VERPACKUNGEN und PALETTEN werden - sofern nichts anderes vermerkt ist - verrechnet und sind mit der Rechnung zu bezahlen. Unbezahlte Verpackungen und Paletten verbleiben in unserem Eigentum und sind spätestens drei Monate nach Empfang zu retournieren. RÜCKSENDUNGEN haben FRANKO und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Frachtauslagen und Spesen werden durch uns in Abzug gebracht. Beschädigte und stark verschmutzte Paletten werden nicht gutgeschrieben. Für gelieferte SBB-Paletten wird ein Preis von Fr. 15.––/Stk verrechnet. Für zurückgenommene einwandfreie Paletten (SBB-Kriterien gem. Leitfaden V 517.2 Anlage 1 v. 1.1.1990) werden dem Kunden Fr. 12.— vergütet.
8.
ZAHLUNGSKONDITIONEN: Uns unbekannte Kunden/Warenabholer bedienen wir gerne gegen Bar- oder Vorauszahlung. Firmenkunden mit anerkannt ausreichender Bonität begleichen Rechnungen aus Warenlieferungen innerhalb von 30 Tagen netto. Anderweitige Zahlungsvereinbarungen bedürfen der vorgängigen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt. Wo es die Gegebenheiten erfordern, behalten wir uns vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der normalen Zahlungsfrist zu verlangen.
9.
KLEINMENGEN-ZUSCHLAG: Für Material-Bezüge unter einem Netto-Warenwert von Fr. 50.––, die nicht bar bezahlt werden, verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von Fr. 15.––.
10.
Kunden, welche die durch uns festgesetzte Kreditlimite überziehen oder mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können von uns mit sofortiger Wirkung für weitere Warenbezüge gegen Kredit gesperrt werden. Es ist unvermeidbar, dass wir dabei auch unsere Lieferanten über solche Schritte orientieren.
11.
Bei Betreibungen, Pfändungen, Konkursen und Nachlassverträgen verfallen sämtliche Rabatte, Sonderrabatte und andere Vergünstigungen, die noch nicht ausbezahlt worden sind. Für Inkassospesen werden mindestens Fr. 100.— oder die effektiven Kosten berechnet. Wir behalten uns in jedem Falle vor, für VERSPÄTETE ZAHLUNGEN VERZUGSZINSEN von 7,5 % in Rechnung zu stellen. Hug Baustoffe AG behält sich vor, säumige Zahler ab der 2. Mahnung, respektive bei Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsversprechen, der CREDITREFORM und weiteren Bonitäts-Auskunfteien als "schleppender Zahler" zu melden.
12.
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Russikon Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung. Gerichtsstand ist Russikon.
8332 Russikon, im November 2006 |